{"id":1773,"date":"2021-07-02T14:19:03","date_gmt":"2021-07-02T12:19:03","guid":{"rendered":"https:\/\/fts.gmbh\/?page_id=1773"},"modified":"2021-07-02T15:55:55","modified_gmt":"2021-07-02T13:55:55","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fts.gmbh\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Conditions"},"content":{"rendered":"<div class=\"bt_rc_container\"><p><section id=\"bt_section69f70023375d7\"  class=\"boldSection topSpaced bottomSpaced inherit wBackground cover\" style=\"background-image:url('https:\/\/fts.gmbh\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/full11.jpg');\"><div class=\"port\"><div class=\"boldCell\"><div class=\"boldCellInner\"><\/div><\/div><\/div><\/section><section id=\"bt_section69f70023375fb\"  class=\"boldSection topSpaced gutter inherit\" ><div class=\"port\"><div class=\"boldCell\"><div class=\"boldCellInner\"><div class=\"boldRow\" ><div class=\"rowItem col-md-12 col-ms-12  btTextLeft\"  ><div class=\"rowItemContent\"><header class=\"header btClear small  btAccentDash btRegularTitle\" ><div class=\"dash\"><h4><span class=\"headline\">Conditions<\/span><\/h4><\/div><\/header><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section><section id=\"bt_section69f7002337758\"  class=\"boldSection gutter\" ><div class=\"port\"><div class=\"boldCell\"><div class=\"boldCellInner\"><div class=\"boldRow\" ><div class=\"rowItem col-md-12 col-ms-12  btTextLeft\"  ><div class=\"rowItemContent\"><div class=\"btText\"><\/p>\n<p><strong>Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong> Geltung der Bedingungen <\/strong><\/li>\n<li>a) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Dieses gilt somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>b) Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verk\u00e4ufer ihre Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verk\u00e4ufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, dass Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"text-decoration: line-through;\">\u00a0\u00a0<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>c) Von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Erg\u00e4nzungen, telefonische oder m\u00fcndliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von in Textform best\u00e4tigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Angebot und Vertragsschluss <\/strong><\/li>\n<li>a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Auftr\u00e4ge kann der Verk\u00e4ufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>b) Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehung zwischen Verk\u00e4ufer und Auftraggeber ist der in Textform geschlossene Kaufvertrag, einschlie\u00dflich dieser allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig wieder. M\u00fcndliche Zusagen des Verk\u00e4ufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und m\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdr\u00fccklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.<\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"text-decoration: line-through;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>c) Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser allgemeinen Lieferbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Zur Wahrung der Textform gen\u00fcgt die telekommunikative \u00dcbermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erkl\u00e4rungen wird.<\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"text-decoration: line-through;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>d) Angaben des Verk\u00e4ufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Ma\u00dfe, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und Technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich. Soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handels\u00fcbliche Abweichungen die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>e) Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten oder Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenst\u00e4nde ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers weder als solche, noch inhaltlich, Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen des Verk\u00e4ufers diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an diesen zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Preise <\/strong><\/li>\n<li>a) Ma\u00dfgebend sind die in unserer Auftragsbest\u00e4tigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zus\u00e4tzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>b) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verk\u00e4ufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise des Verk\u00e4ufers (jeweils abz\u00fcglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabattes).<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Lieferungs- und Leistungszeit <\/strong><\/li>\n<li>a) Lieferungen erfolgen ab Werk.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>b) Vom Verk\u00e4ufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferung und Leistung gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"text-decoration: line-through;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>c) Der Verk\u00e4ufer kann &#8211; unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers &#8211; vom Auftraggeber eine Verl\u00e4ngerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber nicht nachkommt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"text-decoration: line-through;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>d) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, beh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen oder die Ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Sofern solche Ereignisse dem Verk\u00e4ufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur vorr\u00fcbergehender Dauer ist, ist der Verk\u00e4ufer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorr\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich sie Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- und Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber in Folge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: line-through;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>e) Der Verk\u00e4ufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Waren sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch keine erheblichen Mehrkosten oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verk\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit).<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>f) Ger\u00e4t der Verk\u00e4ufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe der Ziff. 9 dieser allgemeinen Lieferbedingungen beschr\u00e4nkt.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Erf\u00fcllungsort, Versand, Gefahr\u00fcbergang,<\/strong><\/li>\n<li>a) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist Vreden, soweit nichts anderes bestimmt ist.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>b) Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Aus\u00fcbung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber \u00fcber, auch wenn die Versendung durch eigene Mitarbeiter und eigene Fahrzeuge des Verk\u00e4ufers erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verz\u00f6gert sich der Versand oder \u00dcbergabe in Folge eines Umstands, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber \u00fcber, an dem der Liefergegenstand Versandbereit ist und der Verk\u00e4ufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel<\/strong><\/li>\n<li>a) Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>b) Die gelieferten Gegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder andere M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen und sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar gewesen w\u00e4ren, als vom K\u00e4ufer genehmigt, wenn dem Verk\u00e4ufer nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge zugeht. Hinsichtlich anderer M\u00e4ngel gelten die Liefergegenst\u00e4nde als vom K\u00e4ufer genehmigt, wenn die M\u00e4ngelr\u00fcge dem Verk\u00e4ufer nicht binnen 7 Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigt. War der Mangel f\u00fcr den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser fr\u00fchere Zeitpunkt f\u00fcr den Beginn der R\u00fcgefrist ma\u00dfgeblich. Auf Verlangen des Verk\u00e4ufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzusenden oder zu \u00fcberf\u00fchren.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>c) Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde ist der Verk\u00e4ufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zun\u00e4chst zu Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens d.h. der Unm\u00f6glichkeit und Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verz\u00f6gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>d) Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verk\u00e4ufer aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht beseitigen kann, wird der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen die Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>e) Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verk\u00e4ufers den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jeden Fall hat der Auftraggeber die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"text-decoration: line-through;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>f) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Zahlung <\/strong><\/li>\n<li>a) Sofern die ausgestellten Rechnungen nichts Anderes ausweisen, so sind die Rechnungsbetr\u00e4ge sofort rein netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verk\u00e4ufer. Der K\u00e4ufer ger\u00e4t mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb 2 Wochen nach F\u00e4lligkeit bezahlt. Schecks geltend erst nach Einl\u00f6sung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei F\u00e4lligkeit nicht, so sind die Ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit 9 % Punkten \u00fcber dem jeweils g\u00fcltigen Basiszins p.a. zu Verzinsen. Die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"text-decoration: line-through;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>b) Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur Zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>c) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindernd geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verk\u00e4ufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis gef\u00e4hrdet wird.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong> Annahmeverzug <\/strong><\/li>\n<li>a) Kommt der Kunde mit der Annahme der ihm ordnungsgem\u00e4\u00df angebotenen Waren oder Leistungen in Verzug, sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz in H\u00f6he von 25 % des Rechnungswertes zu verlangen, und zwar ohne Nachweis der Schadensentstehung und Schadensh\u00f6he. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ein geringerer Schaden oder gar kein Schaden entstanden ist. F\u00fcr kundenspezifische Fahrzeugkonfigurationen erh\u00f6ht sich die H\u00f6he der Schadensersatzanspr\u00fcche auf 50 % des Rechnungswertes.<\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"text-decoration: line-through;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong> Haftung auf Schadensersatz <\/strong><\/li>\n<li>a) Die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach Ma\u00dfgabe dieser Ziff. 9 eingeschr\u00e4nkt.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>b) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht auf Schadensersatz im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit, sollte es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handeln.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"10\">\n<li>c) Im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht des Verk\u00e4ufers f\u00fcr Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den auf einen Betrag von \u20ac 10.000.000,00 je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschr\u00e4nkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>d) Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>e) Soweit der Verk\u00e4ufer technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratungen nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>f) Die Einschr\u00e4nkungen dieser Ziff. 9 gelten nicht f\u00fcr die Haftung des Verk\u00e4ufers wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"10\">\n<li><strong> Verl\u00e4ngerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/li>\n<li>a) Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem K\u00e4ufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer in laufende Rechnungen Buchen (Kontokorrent \u2013 Vorbehalt)<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>b) Bei Vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, den Liefergegenstand zur\u00fcckzunehmen; der K\u00e4ufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zur\u00fccknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein R\u00fccktritt vom Vertrag. In der Pf\u00e4ndung des Liefergegenstandes liegt ebenfalls stets ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. \u00a7 771 ZPO erheben k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem. \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftete der K\u00e4ufer f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>c) Der K\u00e4ufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura- Endbetrages (einschlie\u00dflich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der K\u00e4ufer auch nach deren Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesen Fall k\u00f6nnen wir verlangen, dass der K\u00e4ufer und die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>d) Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den K\u00e4ufer wird stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen und nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>e) Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des K\u00e4ufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der K\u00e4ufer uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der K\u00e4ufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum f\u00fcr uns.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>f) Wie verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des K\u00e4ufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % \u00fcbersteigt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: line-through;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li><strong> Schlussbestimmungen<\/strong><\/li>\n<li>a) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber der Sitz des Auftraggebers f\u00fcr Klagen gegen den Verk\u00e4ufer in diesen F\u00e4llen Ahaus bzw. M\u00fcnster ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"11\">\n<li>b) Die Beziehung zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>c) Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Lieferbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn die die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Hinweis: Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Verk\u00e4ufer Daten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis nach \u00a7 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und sich das Recht vorbeh\u00e4lt, die Daten, soweit f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p>Vreden \/ Westf., den 01.06.2021<\/p>\n<p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section><\/p><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1773","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v22.5 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>AGB - FTS<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/fts.gmbh\/en\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_GB\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - FTS\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/fts.gmbh\/en\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"FTS\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2021-07-02T13:55:55+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Estimated reading time\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"14 minutes\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/fts.gmbh\/agb\/\",\"url\":\"https:\/\/fts.gmbh\/agb\/\",\"name\":\"AGB - 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